03.12.2019

Update zur Einführung manipulationssicherer Registrierkassen – Nichtbeanstandungsregelung des Bundesministeriums für Finanzen

Ergänzend zu unserer Newsmeldung vom 12.09.2019 möchten wir unsere Kunden und Websitebesucher heute darauf hinweisen, dass inzwischen eine offizielle Nichtbeanstandungsregelung durch das BMF veröffentlicht wurde.

Demnach wurde die ursprüngliche Regelung (Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152)), wonach ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind, aktualisiert und die Frist der Nichtbeanstandung bis zum 30. September 2020 verlängert. Somit haben die betroffenen Nutzer und Hersteller weitere 9 Monate Aufschub, um ihr Kassensystem gemäß den neuen Anforderungen zu aktualisieren.

Das offizielle BMF-Dokument mit allen Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie hier.

Für weitere Informationen: office@novacom.de

 

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